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LSVA III ab Ende 2025 - wen betrifft sie?
Wen betrifft die LSVA III Die LSVA betrifft alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht ovn von mehr als 3.5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.