Wen betrifft die LSVA III Die LSVA betrifft alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht ovn von mehr als 3.5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.